AGB

§ 1 Geltung und Definitionen

1.1 Die nachfolgenden AGB regeln die Bereitstellung einer Softwareapplikation, nachfolgend “NICEBRIDGE” genannt, durch die NICEBRIDGE GmbH. Der Vertragspartner der NICEBRIDGE GmbH, nachfolgend „Kunde“ genannt, erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf NICEBRIDGE, welches auf den Servern der NICEBRIDGE GmbH gehostet wird, über das Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten von NICEBRIDGE im vertraglich vereinbarten Rahmen zu nutzen.
1.2 Alle Leistungen und Angebote der NICEBRIDGE GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Nicebridge mit seinen Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die NICEBRIDGE GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die NICEBRIDGE GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4 Das Angebot der NICEBRIDGE GmbH richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde sichert mit dem Vertragsschluss zu, nicht als Verbraucher zu handeln.
1.5 Der „Kunde” ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit der NICEBRIDGE GmbH eingeht, dem diese AGB zu Grunde liegen.
1.6 Ein „Nutzer” ist jede natürliche Person, die mit dem Kunden in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Lieferant, Kunde oder anderweitig verbunden ist und sich entweder selbst für ein Nutzerkonto auf der Instanz des Kunden angemeldet, vom Kunden zur Nutzung auf dessen Instanz Zugangsdaten (z. B. Nutzername und Kennwort) zugeteilt bekommen hat oder anderweitig vom Kunden zur Nutzung berechtigt wurde.
1.8 Bei NICEBRIDGE handelt es sich um ein mandantenfähiges System. Eine NICEBRIDGE-Instanz (der separate Zugang eines Nutzers) greift in diesem Sinne als Mandant auf den gleichen Quellcode zurück wie alle Nutzer der Software.
1.9 Eine „Landingpage“ ist eine für den Kunden des Nutzers von NICEBRIDGE eigenständige, individuell für den jeweiligen Kundenkontakt erstellte sowie personalisierte Website, auf welcher der Nutzer von NICEBRIDGE Inhalte (z. B. Dokumente, Fotos, Videos oder Angebote) für seine Kunden bereitstellt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungen

2.1 Alle Angebote der NICEBRIDGE GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die NICEBRIDGE GmbH innerhalb von zehn Tagen nach Zugang annehmen.
2.2. Der Vertrag zwischen der NICEBRIDGE GmbH und dem Kunden tritt durch die Annahme des dem Kunden übersandten Angebots in Kraft. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der geschlossene Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB darstellen.
2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der NICEBRIDGE GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.4 Die NICEBRIDGE GmbH stellt dem Kunden mit NICEBRIDGE eine Softwareapplikation betriebsfähig bereit, mit Hilfe derer der Kunde individuelle und persönliche E-Mails sowie Landingpages erstellen und versenden kann. NICEBRIDGE ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn die NICEBRIDGE GmbH dem Kunden die Freischaltung (Zugang zu funktionsfähigem NICEBRIDGE) mitgeteilt hat.
2.5 Der Zugriff auf NICEBRIDGE erfolgt über das Internet. Voraussetzungen für die Nutzung von NICEBRIDGE sind ein Arbeitsplatzrechner oder mobiles Endgerät mit Internetzugang und ein aktueller Internetbrowser.
2.6 Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen, sondern obliegen dem Kunden.
2.7 NICEBRIDGE umfasst Funktionen zur Erstellung, zum Versand und zur Verwaltung einer Landingpage. Außerdem sind im Funktionsumfang Möglichkeiten zum Kontakt- und Dokumentenmanagement der Landingpage enthalten. Standardmäßig werden die Daten auf NICEBRIDGE cloudbasiert genutzt und gespeichert. Optional können Kunden die Daten auch auf eigenen Servern speichern.
2.8 Die NICEBRIDGE GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, einzelne Teile der Funktionalität zu verändern sowie Funktionen hinzuzufügen oder Funktionsteile zu entfernen. Der Wegfall eines vormalig vorhandenen Funktionsteiles von NICEBRIDGE stellt keinen Mangel dar, solange die generellen Funktionen aus der Vorziffer weiterhin zur Verfügung stehen.
2.9 Die Preise für NICEBRIDGE können auf Anfrage über die Webseite der NICEBRIDGE GmbH (http://nicebridge.de) in Erfahrung gebracht werden. Den Preisen liegen verschiedene Tarife zugrunde, die nach Nutzungsvolumen (z. B. Anzahl der Benutzerkonten, benötigtem Speicherplatz, Funktionsumfang, Serviceleistungen) gestaffelt sind. Die NICEBRIDGE GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Tarife zu ändern oder nicht weiter anzubieten. Es gelten die Bestimmungen für Tarifwechsel und Kündigung entsprechend § 11.
2.10 Die NICEBRIDGE GmbH nimmt vollumfängliche Datensicherungen nach eigenem Ermessen regelmäßig, jedoch mindestens einmal täglich, vor und speichert diese an einem geographisch entfernten sicheren Standort ab (Offsite-Backup). Sollte ein Datenverlust eintreten, den die NICEBRIDGE GmbH zu vertreten hat, wird diese die Daten aus den Datensicherungen umgehend wiederherstellen und den Kunden über den Vorgang informieren. Ein Recht des Kunden zum Zugriff auf die Datensicherungen besteht nicht für den Fall, dass ein Datenverlust nicht von der NICEBRIDGE GmbH zu vertreten ist.
2.11 Die NICEBRIDGE GmbH ist jederzeit dazu berechtigt, Software und/ oder Hardware-Systeme zu warten, zu pflegen und Datensicherungen vorzunehmen. Ist abzusehen, dass es dabei zu Nichtverfügbarkeiten kommen kann, so wird die NICEBRIDGE GmbH diese Tätigkeiten nach Möglichkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder am Wochenende (i. d. R. werktags zwischen 17.00 Uhr und 7.00 Uhr MESZ) ausführen. Der vertragliche Leistungsumfang sichert allerdings keine garantierten Verfügbarkeiten (SLAs) zu, sofern der Kunde nicht mit der NICEBRIDGE GmbH einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.

§ 3 Nutzungsrecht

3.1 Der Kunde und die von ihm berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf NICEBRIDGE über das Internet zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit NICEBRIDGE verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an NICEBRIDGE, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhalten der Kunde und die Nutzer auch dann nicht, wenn Funktionen oder Funktionsteile ursprünglich eigens für den Kunden entwickelt wurden.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, NICEBRIDGE über die nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder Dritten eine solche Nutzung zu gewähren. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, NICEBRIDGE oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
3.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die berechtigten Nutzer seiner NICEBRIDGE-Instanz zu benennen. Die Benennung erfolgt entweder direkt durch Anlegen eines aktiven Nutzerkontos durch einen Administrator oder indirekt durch die Anmeldung eines Dritten für ein Nutzerkonto innerhalb der NICEBRIDGE-Instanz des Kunden.
3.4 Der Kunde kann Teilbereiche der NICEBRIDGE-Instanz (wie die Landingpage) zur öffentlichen Nutzung durch Dritte ohne Nutzerkonto freigeben. Dritte ohne eigenes Nutzerkonto gelten in diesem Sinne ebenfalls als zur Nutzung berechtigt, müssen aber nicht gesondert vom Kunden als Nutzer benannt werden. In jedem Fall sind die Handlungen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der NICEBRIDGE-Instanz dem Kunden zuzurechnen.
3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung von NICEBRIDGE ohne Verschulden der NICEBRIDGE GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist die NICEBRIDGE GmbH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Die NICEBRIDGE GmbH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 4 Datenschutz und Datensicherheit

4.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch NICEBRIDGE personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die NICEBRIDGE GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. Die NICEBRIDGE GmbH nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Die NICEBRIDGE GmbH ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/ oder zu nutzen; insbesondere ist es der NICEBRIDGE GmbH verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist die NICEBRIDGE GmbH im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung des Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z. B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.
4.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von NICEBRIDGE werden in einem oder mehreren Rechenzentren von Dritten betrieben. Die Rechenzentren befinden sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die NICEBRIDGE GmbH kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.
4.5 Die NICEBRIDGE GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von NICEBRIDGE zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs der NICEBRIDGE GmbH mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs von NICEBRIDGE nach diesem Vertrag.

§ 5 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht entsprechend des § 7 zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, der NICEBRIDGE GmbH die dieser entstandenen Kosten zu erstatten;
5.2 alle von ihm für die Nutzung von NICEBRIDGE vorgesehenen Nutzer gemäß § 3.3 benennen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o. ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, entsprechend im Administrationsbereich zu benennen;
5.3 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
5.4 dafür Sorge tragen, dass (z. B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server der NICEBRIDGE GmbH) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
5.5. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von NICEBRIDGE personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
5.6 NICEBRIDGE nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der NICEBRIDGE GmbH schädigen können;
5.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von der NICEBRIDGE GmbH betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze der NICEBRIDGE GmbH unbefugt einzudringen;
5.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
5.9 die NICEBRIDGE GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von NICEBRIDGE durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von NICEBRIDGE verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der NICEBRIDGE GmbH;
5.10 nach Abgabe einer Störungsmeldung der NICEBRIDGE GmbH die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen der NICEBRIDGE GmbH vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
5.11 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von NICEBRIDGE in § 5.3 bis 5.8 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
5.12 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.

§ 6 Vertragswidrige Nutzung

6.1 Die NICEBRIDGE GmbH ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Zugang auf NICEBRIDGE und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber der NICEBRIDGE GmbH sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Preise zu zahlen.
6.2 Die NICEBRIDGE GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen.
6.3 Liegt in den Fällen des § 6.1 und § 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Weist der Kunde nach, dass kein Schaden vorliegt, so ist er nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt der NICEBRIDGE GmbH vorbehalten.
6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde der NICEBRIDGE GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1 Wiederkehrende (z. B. monatliche, jährliche) Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung jeweils für die Dauer der Nutzungsperiode (z. B. ein Monat, ein Jahr) im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
7.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
7.3 Sofern kein SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren oder Kreditkarteneinzug vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am achten Tag nach Zugang der Rechnung kostenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
7.4 Rechnungen können von der NICEBRIDGE GmbH per E-Mail zugestellt werden. Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) kann NICEBRIDGE im alleinigen Ermessen auf bis zu 1 Tag verkürzen.

§ 8 Verzug

8.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist die NICEBRIDGE GmbH berechtigt, den Zugang auf NICEBRIDGE zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Preise zu zahlen.
8.2 Kommt der Kunde
• für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
• in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, ist die NICEBRIDGE GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen wiederkehrenden Preise zu verlangen.
8.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die NICEBRIDGE GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der NICEBRIDGE GmbH vorbehalten.
8.5 Gerät die NICEBRIDGE GmbH mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die NICEBRIDGE GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

§ 9 Haftung

9.1 Die NICEBRIDGE GmbH haftet dem Kunden gegenüber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die NICEBRIDGE GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die NICEBRIDGE GmbH nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung der NICEBRIDGE GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf 100 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß § 9.1 und 9.2 Satz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der NICEBRIDGE GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

10.1 Die NICEBRIDGE GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der NICEBRIDGE GmbH nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
10.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung, Tarifwechsel

11.1 Wurde eine kostenlose Probephase oder Nutzung gewährt, endet der Vertrag mit Ablauf dieser automatisch. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
11.2 Beauftragt der Kunde eine kostenpflichtige Nutzung von NICEBRIDGE, so verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Dauer einer Nutzungsperiode. Sofern kein abweichender Zeitraum vereinbart wurde, beträgt die Dauer einer Nutzungsperiode ein Jahr.
11.3 Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Nutzungsperiode gekündigt werden. Maßgeblich für eine fristgerechte Kündigung ist der Zugang bei der NICEBRIDGE GmbH. Anderenfalls verlängert sich der Vertrags jeweils um die Dauer der zuvor vereinbarten Nutzungsperiode. Die NICEBRIDGE GmbH kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der aktuellen Nutzungsperiode kündigen.
11.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.5 Der Kunde kann jederzeit in einen anderen Tarif wechseln (z. B. wenn mehr oder weniger Benutzer NICEBRIDGE nutzen müssen). Die Nutzungsvolumen werden sofort gemäß dem neuen Tarif angepasst. Die Differenz zwischen altem und neuen Preis wird nachberechnet oder erstattet, sofern nicht zuvor Rabatte eingeräumt wurden.
11.6 Alle Kündigungen und Tarifwechsel nach diesem Vertrag haben über den Administrationsbereich innerhalb der NICEBRIDGE-Instanz des Kunden oder schriftlich an die NICEBRIDGE GmbH bzw. an den Kunden zu erfolgen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der NICEBRIDGE GmbH auf Dritte übertragen. Die NICEBRIDGE GmbH ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.
12.2 Die NICEBRIDGE GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden oder Nutzer in geeigneter Weise, in der Regel per E-Mail oder durch prominente Anzeige in NICEBRIDGE übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Im Falle eines Widerspruches behält sich die NICEBRIDGE GmbH vor, das Vertragsverhältnis zum Ende der aktuellen Nutzungsperiode zu kündigen.
12.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.